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Was ist eine AKU?
Unter einer AKU wird eine standardisierte Untersuchung verstanden, mithilfe derer der Tierarzt den aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes sowie die körperliche Eignung des Tieres für den vorgesehenen Verwendungs- zweck zum Zeitpunkt der Untersuchung be- wertet.
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Ist eine AKU sinnvoll?
Aus rechtlicher Sicht ist eine AKU immer sinnvoll. Mit dem Untersuchungsbericht einer AKU ist es möglich, den Gesundheitszustand des Pferdes zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich zu fixieren und anschließend als Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sie dient somit der Absicherung der beteiligten Parteien gegen bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Pferdes, stellt jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar, die den Status Quo des Pferdes dokumentiert. Liegt bereits eine AKU vor, ist es daher für den Pferdekäufer wichtig, darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt diese gemacht wurde, da die AKU lediglich den aktuellen Zu- stand zum Zeitpunkt der Untersuchung dokumentiert.
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Was ist, wenn bei der AKU eine Diagnose gestellt wurde?
Im Rahmen einer AKU kommt es zudem häufiger zu Problemen und Missverständnissen durch falsche Erwartungen der Auftraggeber, die zum einen an das Pferd und zum anderen an die Ankaufsuntersuchung bzw. den Tierarzt gestellt werden. Trotz sorgfältigster und gewissenhaftester Durchführung der AKU eines Pferdes ist der Tierarzt nicht in der Lage eine Prognose über die zukünftige Entwicklung oder mögliche Auswirkungen der festgestellten Befunde herzuleiten. Denn schließlich führt nicht jeder Befund, der von der sogenannten „Norm“ abweicht, zwangsläufig zu gesundheitlichen Problemen. Lediglich bei bestimmten Röntgenbefunden, die häufiger bei betroffenen Tieren mit ähnlichen Befunden zu Lahmheiten führen, ist die Aussage zu einem erhöhten Lahmheitsrisiko möglich. Schlussendlich macht der Tierarzt im Rahmen einer AKU lediglich Aussagen zum Ist-Zustand des Pferdes, er kann weder für die Gesundheit noch für die dauerhafte und exzellente Leistungsfähigkeit des Tieres bürgen.
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Wer trägt die Kosten?
Je nach Untersuchungsumfang und Verkaufswert des Pferdes kostet eine AKU durchschnittlich zwischen 100 bis 1.500 Euro. Ist der Verkaufswert des Pferdes sehr hoch oder kommen zusätzlich hochmoderne medizinische Geräte zum Einsatz, die sehr teuer in der Anschaffung und Unterhaltung sind, schlägt sich dies zusätzlich in der Rechnung nieder. Grundsätzlich hat derjenige, der den Tierarzt für die AKU beauftragt, auch die Kosten der Untersuchung zu tragen. Aus diesem Grund sollte bereits vor Beauftragung des Tierarztes die Kostenfrage zwischen den Parteien ver- handelt, vereinbart und festgehalten werden. Neben einer Kostenteilung der Parteien ist es auch möglich die Kostenlast z.B. von einem bestimmten Ergebnis der AKU abhängig zu machen. Kauft der Käufer das Pferd, weil die Ergebnisse der AKU seinen Erwartungen entsprochen haben, übernimmt er auch die Kosten der AKU. Entscheidet er sich gegen den Kauf des Tieres übernimmt der Verkäufer die Kosten. Wesentlich ist hierbei, dass die Parteien solche Vereinbarungen vor der Beauftragung des Tierarztes schriftlich fixieren und damit mögliche Streitigkeiten vermeiden.
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Muss ich vor der Untersuchung etwas beachten oder vorbereiten?
Im Vorfeld einer AKU sind zudem die Untersuchungsbedingungen zu prüfen, damit der beauftragte Tierarzt auch aussagekräftige Befunde erheben kann. Die Mindestvoraussetzungen hierfür sind eine ruhige Umgebung ohne massive Störungen, ein gut beleuchteter Platz, ein abdunkelbarer Raum oder eine Box sowie eine großzügige und ebene Strecke mit hartem und weichem Untergrund. Hinsichtlich des Ablaufes einer AKU wird zumeist schon im Vorfeld der Untersuchung der Umfang besprochen.
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Die kleine AKU
Im Rahmen einer klinischen AKU (umgangssprachlich: kleine AKU) wird der aktuelle Gesundheitszustand in gewohnter Sorgfalt durch den Tierarzt ohne zu Hilfenahme von weitergehenden Untersuchungen wie z.B. Röntgen, Endoskopie oder Ultraschall überprüft. Das bedeutet, dass das Pferd in Ruhe und Bewegung inkl. Beugeproben und Augenuntersuchung hinsichtlich momentaner gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Risikofaktoren beurteilt wird. Dazu genügen wenige Hilfsmittel wie z.B. ein Augenspiegel, eine Hufzange und ein Stethoskop. Hierbei sollte nicht allein der Gesundheitszustand beurteilt werden, sondern auch die körperliche Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Unabdingbare Voraussetzung ist, dass das Pferd nicht an einer akuten Erkrankung leidet. Sonst muss die AKU abgebrochen und zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Eventuelle Zusatzuntersuchungen müssen explizit beauftragt werden. Liegen Hinweise auf einen möglichen Risikofaktor vor, wird der Tierarzt ebenfalls weiterführende Untersuchungen empfehlen.
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Die große AKU inkl. umfangreicher Röntgenaufnahmen
Entscheidet sich der Auftraggeber von vornherein für eine sogenannte große AKU werden zusätzlich Röntgenbilder zur Beurteilung von knöchernen Strukturen und Gelenken angefertigt. Für manche Aufnahmen kann es not- wendig sein, hierfür die Hufeisen abzunehmen. Insbesondere die Beurteilung der Röntgenbilder, sowie die Einteilung der Befunde in Röntgenklassen bot immer wieder Zündstoff für heftige Diskussionen und Streitigkeiten.
Seit 2018 stellt der Röntgenleitfaden der Gesellschaft für Pferdemedizin e.V. (GPM) eine Hilfestellung zur Beurteilung der normalen Röntgenanatomie und Risikoabschätzung bei abweichenden Befunden dar. Mit dem Ziel einer bedenklichen Überbewertung der Röntgenbefunde entgegenzuwirken, wird in der überarbeiteten Version des Leitfadens auf die altbekannten Röntgenklassen verzichtet. Stattdessen beinhaltet der Leitfaden eine Sammlung von Röntgenbefunden, die von der „normalen“ Röntgenanatomie abweichen. Befunde, die erfahrungsgemäß ein Lahmheitsrisiko mit sich bringen, werden mit dem Hinweis „Risiko“ versehen. Befunde, die zwar von der Norm abweichen, bei denen aber das Risiko nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann, werden lediglich genannt. Laut GPM soll hiermit die Erwartungshaltung, mit einer einmaligen Röntgenuntersuchung skelettbedingte Risiken voll- ständig aufzudecken, entgegengewirkt werden.
Als Standard führt die GPM 18 Röntgenaufnahmen auf, wobei die Anzahl je nach Wunsch des Auftraggebers verringert oder maximiert bzw. auf Grund von Verdachtshinweisen des Tierarztes nach Absprache erhöht werden kann. Zudem kann der Röntgenleitfaden nur auf lahmfreie, warmblütige Pferde die min. drei Jahre alt sind, angewendet werden. Die Befundung der Bilder erfolgt immer im Zusammenhang mit dem Ergebnis der klinischen Untersuchung. Auch weitere Faktorenwie z.B. die aktuelle Leistungsfähigkeit und Vorbefunde, welche den Wert oder die Tauglichkeit des Pferdes für den vorausgesetzten bzw. zugesicherten Gebrauch aufheben könnten, sollten hier mit einfließen. Insbesondere bei diesem Punkt ist der Tierarzt auch immer mit von der Aufrichtigkeit und Kooperationsbereitschaft des Verkäufers abhängig, damit Auffälligkeiten nicht missinterpretiert werden oder Risikofaktoren unentdeckt bleiben. Da jedoch ein seriöser Verkäufer ebenfalls rechtlich und betriebswirtschaftlich an einer aussagekräftigen Dokumentation des Gesundheitszustandes des Pferdes interessiert ist, kann diese vorausgesetzt werden.
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Kann die AKU noch erweitert werden?
Zusätzlich zur Röntgenuntersuchung kann der Umfang der AKU im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Tierarzt beliebig erweitert werden. Wird z.B. ein Herzgeräusch oder Atemgeräusch im Rahmen der klinischen Untersuchung festgestellt, kann es sinnvoll sein, zur Risikoabschätzung und Gebrauchseignung weiterführende Untersuchungen wie z.B. eine Endoskopie, ein EKG oder eine Echokardiographie durchführen zu lassen.
Häufig entscheidet sich dies aber erst während des Untersuchungsganges und wird dann direkt mit dem Auftraggeber besprochen. Diese „spontane“ Erweiterung kann z.B. auch eine sonographische Beurteilung von Sehnen und Bändern beinhalten, wenn der Tierarzt Auffälligkeiten feststellt, denen er für eine verlässlichere Einschätzung weiter auf den Grund gehen muss. Insbesondere bei Tieren, die zur Zucht eingesetzt werden sollen, ist eine gynäkologische bzw. andrologische Untersuchung zur Beurteilung der Zuchttauglichkeit zu empfehlen. Was den Umfang der Kaufuntersuchung anbelangt, sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Theoretisch ist alles denkbar, was medizinisch möglich ist und der Auftraggeber in Erfahrung bringen möchte. Beliebt sind z.B. auch Blutanalysen, die sogenannte Dopinguntersuchung, bei der eine Manipulation des Pferdes mit Aufputschmitteln, Sedativa oder Schmerz- und Entzündungshemmern ausgeschlossen werden soll.
Der Umfang der AKU ist eine sehr individuelle Entscheidung, wobei die Art und Weise, wie der Käufer das Pferd einsetzen möchte die größte Rolle spielt. So muss ein Freizeitpferd für gemütliche Ausritte z.B. anderen Anforderungen genügen als ein Sportpferd, was in der schweren Klasse vorgestellt werden soll. In der Praxis kann es somit im Rahmen einer AKU in Abhängigkeit vom Verwendungszweck zu unterschiedlichen Bewertungen kommen bzw. eine Pflicht durch den Tierarzt entstehen, weiterführende Untersuchungen zu empfehlen. Beispielsweise kann eine Zuchtstute mit Sehnenschaden ihren Zweck erfüllen, ein Rennpferd dagegen nicht. Je mehr Informationen vorliegen, desto zuverlässiger die Risikoeinschätzung. Mit den medizinischen Möglichkeiten entwickeln sich auch die Mittel der Ankaufsuntersuchung weiter.
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Soll ich das Pferd trotz auffälliger Befunde kaufen?
Im besten Fall werden im Rahmen einer AKU keine von der „Norm“ abweichenden Befunde erhoben. Falls doch Befunde erhoben werden, werden diese in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer besprochen. Ob es dennoch zu einem Kauf kommt, obliegt dem Käufer. Wichtig ist hierbei jedoch die realistische Betrachtung, dass das Leben von Veränderungen lebt und sich aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. veränderte reiterliche Nutzung und Haltung der Gesundheitszustand des Pferdes ebenfalls schnell verändern kann. Für Gesundheit und Leistungsfähigkeit gibt es leider weder bei Pferden noch bei Menschen eine Garantie.